WSW - Kompetenz aus Erfahrung
Pflichten im systematischen Gesamtzusammenhang.
zahlreichen rechtlichen Fragestellungen und
Herausforderungen
Sozialversicherungsrecht
ein risikobehaftetes und komplexes
Rechtsgebiet mit Schnittstellen zum Arbeitsrecht.
anspruchsvolles Rechtsgebiet.
Unsere Rechtsgebiete
Unsere Kernkompetenz ist die umfassende arbeits- und tarifrechtliche Beratung des öffentlichen Dienstes, Anwendern von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes sowie von Einrichtungen, auf die die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechtes Anwendung finden.
Ebenso begleiten wir Unternehmen der Privatwirtschaft.
Unsere Beratungsleistungen umfassen neben sämtlichen individualarbeitsrechtlichen Themen unter anderem die Bearbeitung von betriebsverfassungsrechtlichen bzw. personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen, das Entwickeln und Verhandeln von Tarifverträgen und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bis hin zur routinierten Begleitung von Einigungsstellenverfahren. Wir schaffen mit Ihnen beispielsweise leistungsgerechte Vergütungssysteme ebenso wie passgenaue und flexible Arbeitszeitmodelle.
Es gibt jedoch auch Konstellationen, in denen eine prozessuale Auseinandersetzung unvermeidbar ist. In diesem Fall bereiten wir Ihren Prozess weitsichtig und vollumfänglich vor und führen ihn effektiv, kostenbewusst und maximal lösungsorientiert. Wie all unsere Leistungen, bieten wir selbstverständlich auch die Prozessvertretung deutschlandweit an.
Zusammen finden wir eine Lösung.
Rechtsgebiete
Institutionen
Unsere Anwälte
Seminare und Workshops
für Arbeitgeber
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Die WSW-Kanzlei berät Arbeitgeber unterschiedlichster Größen und Branchen. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Kommunen, Landkreise, Behörden, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, kirchliche Träger, soziale Einrichtungen sowie mittelständische Unternehmen und Arbeitgeber der Privatwirtschaft.
Ja. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bundesweit. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten, regelmäßiger Seminare und langjähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet begleiten wir unsere Mandanten unabhängig vom Standort.
Die WSW-Kanzlei ist auf Arbeitsrecht, Tarifrecht, betriebliches Sozialversicherungsrecht und Beamtenrecht spezialisiert. Durch die enge Verzahnung dieser Rechtsgebiete erhalten Arbeitgeber eine ganzheitliche Beratung, die rechtliche Zusammenhänge berücksichtigt und praxisgerechte Lösungen ermöglicht.
Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere im öffentlichen Dienst, im Gesundheits- und Pflegewesen, bei kirchlichen und sozialen Trägern sowie in der Privatwirtschaft. Durch diese Spezialisierung kennen wir die rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen unserer Mandanten aus langjähriger Beratungspraxis.
Die WSW-Kanzlei verbindet hohe fachliche Spezialisierung mit einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern. Unsere Mandanten profitieren von einer Beratung, die Arbeitsrecht, Tarifrecht, betriebliches Sozialversicherungsrecht und Beamtenrecht gemeinsam betrachtet. So entstehen rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und praxistaugliche Lösungen aus einer Hand.
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