Ihr Anspruch ist herausragende arbeitsrechtliche Beratung? Mit unserem tiefen Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung sowie unermüdlichen Engagement für Ihre Sache werden wir diesen erfüllen.

Wir können Arbeitsrecht.

Wir streben danach, nicht nur arbeitsrechtliche Probleme zu lösen, sondern langfristige, strategische Lösungen zu schaffen, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen unserer Mandanten gerecht werden. Dabei legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit sowie eine klare und offene Kommunikation.

Im Fokus unserer Arbeit steht der Mandant.
Unsere Anwälte sind Experten auf ihrem Gebiet und verfolgen in der Beratung und Vertretung stets einen pragmatischen und ökonomisch sinnvollen Ansatz. Das Ziel ist: bestmögliche Ergebnisse für unseren Mandant.

Erfahrung trifft Expertise.

Unsere Anwälte

Portrait Christian Wäldele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Fachautor

Rechtsanwalt Christian Wäldele

Portrait von Jutta Schwerdle, Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partnerin der WSW-Kanzlei

Rechtsanwältin Jutta Schwerdle

Portrait von Jörn Wiedmann, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Fachautor

Rechtsanwalt Jörn Wiedmann

Portrait von Caroline Charissé vor der WSW-Kanzlei in Offenburg

Rechtsanwältin Caroline Charissé

Portrait Susanne Wolf, Rechtsanwältin der WSW-Kanzlei

Rechtsanwältin Susanne Wolf

Rechtsanwalt Pascal Terres

Portrait von Dominik Müller, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Dominik Müller

Portrait von Volker Weinz, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Volker Weinz

Rechtsanwältin Tatjana Bürkle

Portrait von Thomas Muschiol, Of Counsel Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Thomas Muschiol

Portrait von Hendrik Hase, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Hendrik Hase

Portrait von Johannes Rothenberger, Of Counsel Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei, Mitglied des Bundestags

Rechtsanwalt Johannes Rothenberger

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Wir beraten Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – von Arbeitsverträgen und Kündigungen bis hin zu Betriebsvereinbarungen, Restrukturierungen und arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Je früher arbeitsrechtliche Fragestellungen geprüft werden, desto besser lassen sich rechtliche Risiken vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Umstrukturierungen oder Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten.

Ja. Wir begleiten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen und unterstützen bei der Vorbereitung, Umsetzung und gerichtlichen Durchsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen.

Ja. Wir unterstützen Arbeitgeber bei Mitbestimmungsverfahren, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Personalräten.

Ja. Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst gehört zu unseren Schwerpunkten. Wir beraten unter anderem zu TVöD, TV-L, kirchlichem Arbeitsrecht und weiteren tarifrechtlichen Besonderheiten.

Ja. Wir vertreten Arbeitgeber bundesweit vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Unsere Spezialisierung auf Arbeitsrecht, Tarifrecht, betriebliches Sozialversicherungsrecht und Beamtenrecht ermöglicht eine Beratung, die arbeitsrechtliche Fragestellungen ganzheitlich betrachtet.

Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage