Rechte und Pflichten im Fokus
Das Beamtenrecht ist ein hochspezialisiertes und anspruchsvolles Rechtsgebiet, das Einrichtungen als Dienstherren vor vielschichtige rechtliche Fragestellungen stellt.
Wir stehen unseren Mandanten mit Fachkenntnis und Engagement zur Seite, um sicherzustellen, dass sie stets orientiert und zielgerichtet handeln und entscheiden können.
Institutionen
Unsere Anwälte
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wir beraten Beamte, öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren in allen wesentlichen Fragen des Beamtenrechts. Dazu gehören unter anderem dienstrechtliche Entscheidungen, Laufbahnfragen, Besoldung, Versorgung sowie beamtenrechtliche Verfahren.
Ja. Wir begleiten unsere Mandanten bei der rechtlichen Prüfung, außergerichtlichen Vertretung sowie in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren des Beamtenrechts.
Ja. Neben der Beratung von Beamten unterstützen wir auch öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren bei beamtenrechtlichen Fragestellungen und Entscheidungsprozessen.
Ja. Gerade im öffentlichen Dienst bestehen häufig Schnittstellen zwischen Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Tarifrecht und betrieblichem Sozialversicherungsrecht. Diese Zusammenhänge berücksichtigen wir in unserer Beratung ganzheitlich.
Ja. Wir beraten bei rechtlichen Fragestellungen rund um Versetzungen, Umstrukturierungen, organisatorische Veränderungen sowie weiteren dienstrechtlichen Maßnahmen.
Durch unsere Spezialisierung auf die Rechtsgebiete des öffentlichen Dienstes verfügen wir über umfassende Erfahrung an den Schnittstellen von Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Tarifrecht und betrieblichem Sozialversicherungsrecht. Dadurch erhalten unsere Mandanten eine fundierte und praxisnahe Beratung.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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