Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um rechtliche Fallstricke zu umgehen und optimal vorbereitet zu sein.
Beratung
Die Komplexität des Sozialversicherungsrechts stellt Arbeitgeber und Steuerberater regelmäßig vor große Herausforderungen. Kommt es zu Fehleinschätzungen kann es in der Betriebsprüfung der Rentenversicherung zu hohen Beitragsnachforderungen kommen. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall in aller Regel zusätzlich auch den Arbeitnehmerbeitrag zu tragen. Unter Umständen drohen Säumniszuschläge und Strafverfolgung.
Damit es nicht dazu kommt, beraten wir Sie - gerne auch in Kooperation mit Ihrem Steuerberater - in allen Fragen der betrieblichen Sozialversicherung - vor, während und nach der Betriebsprüfung.
Prozessvertretung
Es gibt Konstellationen, in denen ein Prozess unvermeidbar ist. Wir bereiten Ihren Prozess weitsichtig und vollumfänglich vor und führen ihn effektiv, kostenbewusst und maximal lösungsorientiert durch. Wie all unsere Leistungen, bieten wir selbstverständlich auch die Prozessvertretung deutschlandweit an.
Institutionen
Unsere Anwälte
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wir beraten Arbeitgeber, öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser und soziale Träger bei sämtlichen Fragestellungen des betrieblichen Sozialversicherungsrechts, von der rechtlichen Bewertung konkreter Sachverhalte bis zur Entwicklung rechtssicherer Lösungen.
Wir analysieren die rechtlichen Rahmenbedingungen, bewerten Risiken und erarbeiten praxisnahe Handlungsempfehlungen. Dabei berücksichtigen wir stets die arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Auswirkungen.
Ja. Wir begleiten Arbeitgeber bei Prüfungen, Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen und vertreten ihre Interessen gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern.
Ja. Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Kommunen, öffentliche Arbeitgeber, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie kirchliche und soziale Träger. Dabei berücksichtigen wir die jeweiligen branchenspezifischen Anforderungen.
Ja. Viele Sachverhalte lassen sich nicht isoliert beurteilen. Durch die enge Verzahnung von Arbeitsrecht, Tarifrecht und betrieblichem Sozialversicherungsrecht erhalten unsere Mandanten eine ganzheitliche Beratung.
Unsere Spezialisierung ermöglicht es, auch komplexe Fragestellungen sicher einzuordnen und rechtlich belastbare Lösungen zu entwickeln. Dabei verbinden wir fachliche Tiefe mit einer praxisorientierten Beratung.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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