Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen

Nirgendwo ist das Arbeitsrecht spezieller als im Bereich der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Schließlich treffen hier die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen, ihre Rechtsvorschriften und ihr Selbstverständnis auf die allgemein gültigen Bestimmungen des Arbeitsrechts und sind miteinander ins Verhältnis zu bringen.

Aufgrund der langjährigen Begleitung kirchlicher, caritativer und diakonischer Arbeitgeber können wir deshalb bedenkenlos von uns sagen: Wir kennen den dritten Weg und seine arbeitsrechtlichen Eigenheiten.

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir deutschlandweit in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der sich aus den Grundordnungen, den Mitarbeitervertretungsgesetzen bzw. -verordnungen sowie beispielsweise der AVR-Caritas ergebenden Besonderheiten.

Erfahrung trifft Expertise.

Unsere Anwälte

Portrait Christian Wäldele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Fachautor

Rechtsanwalt Christian Wäldele

Portrait von Jutta Schwerdle, Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partnerin der WSW-Kanzlei

Rechtsanwältin Jutta Schwerdle

Portrait von Jörn Wiedmann, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Fachautor

Rechtsanwalt Jörn Wiedmann

Portrait von Caroline Charissé vor der WSW-Kanzlei in Offenburg

Rechtsanwältin Caroline Charissé

Portrait Susanne Wolf, Rechtsanwältin der WSW-Kanzlei

Rechtsanwältin Susanne Wolf

Rechtsanwalt Pascal Terres

Portrait von Dominik Müller, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Dominik Müller

Portrait von Volker Weinz, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Volker Weinz

Rechtsanwältin Tatjana Bürkle

Portrait von Thomas Muschiol, Of Counsel Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Thomas Muschiol

Portrait von Hendrik Hase, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Hendrik Hase

Portrait von Johannes Rothenberger, Of Counsel Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei, Mitglied des Bundestags

Rechtsanwalt Johannes Rothenberger

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Wir beraten kirchliche Arbeitgeber, Kirchengemeinden, kirchliche Träger und soziale Einrichtungen in arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragestellungen.

Zu unseren Mandanten zählen unter anderem kirchliche Träger, Wohlfahrtsverbände, soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie weitere Organisationen im kirchlichen Umfeld.

Ja. Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu unseren Beratungsschwerpunkten. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der rechtssicheren Anwendung und Umsetzung der besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen kirchlicher Einrichtungen.

Ja. Wir beraten zu den tarifrechtlichen und arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen kirchlicher Arbeitgeber und begleiten deren praktische Umsetzung.

Ja. Gerade im kirchlichen Bereich bestehen häufig enge Zusammenhänge zwischen verschiedenen Rechtsgebieten. Durch unsere Spezialisierung erhalten Mandanten eine ganzheitliche rechtliche Beratung.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung kirchlicher Arbeitgeber und kennen die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen kirchlicher Organisationen. Dadurch können wir praxisnahe und rechtssichere Lösungen entwickeln.

Ja. Wir vertreten kirchliche Arbeitgeber und Einrichtungen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren und begleiten sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen.

Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage