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Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen
Nirgendwo ist das Arbeitsrecht spezieller als im Bereich der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Schließlich treffen hier die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen, ihre Rechtsvorschriften und ihr Selbstverständnis auf die allgemein gültigen Bestimmungen des Arbeitsrechts und sind miteinander ins Verhältnis zu bringen.
Aufgrund der langjährigen Begleitung kirchlicher, caritativer und diakonischer Arbeitgeber können wir deshalb bedenkenlos von uns sagen: Wir kennen den dritten Weg und seine arbeitsrechtlichen Eigenheiten.
Unsere Mandanten beraten und vertreten wir deutschlandweit in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der sich aus den Grundordnungen, den Mitarbeitervertretungsgesetzen bzw. -verordnungen sowie beispielsweise der AVR-Caritas ergebenden Besonderheiten.
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