Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen
Nirgendwo ist das Arbeitsrecht spezieller als im Bereich der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Schließlich treffen hier die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen, ihre Rechtsvorschriften und ihr Selbstverständnis auf die allgemein gültigen Bestimmungen des Arbeitsrechts und sind miteinander ins Verhältnis zu bringen.
Aufgrund der langjährigen Begleitung kirchlicher, caritativer und diakonischer Arbeitgeber können wir deshalb bedenkenlos von uns sagen: Wir kennen den dritten Weg und seine arbeitsrechtlichen Eigenheiten.
Unsere Mandanten beraten und vertreten wir deutschlandweit in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der sich aus den Grundordnungen, den Mitarbeitervertretungsgesetzen bzw. -verordnungen sowie beispielsweise der AVR-Caritas ergebenden Besonderheiten.
Rechtsgebiete
Unsere Anwälte
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wir beraten kirchliche Arbeitgeber, Kirchengemeinden, kirchliche Träger und soziale Einrichtungen in arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragestellungen.
Zu unseren Mandanten zählen unter anderem kirchliche Träger, Wohlfahrtsverbände, soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie weitere Organisationen im kirchlichen Umfeld.
Ja. Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu unseren Beratungsschwerpunkten. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der rechtssicheren Anwendung und Umsetzung der besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen kirchlicher Einrichtungen.
Ja. Wir beraten zu den tarifrechtlichen und arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen kirchlicher Arbeitgeber und begleiten deren praktische Umsetzung.
Ja. Gerade im kirchlichen Bereich bestehen häufig enge Zusammenhänge zwischen verschiedenen Rechtsgebieten. Durch unsere Spezialisierung erhalten Mandanten eine ganzheitliche rechtliche Beratung.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung kirchlicher Arbeitgeber und kennen die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen kirchlicher Organisationen. Dadurch können wir praxisnahe und rechtssichere Lösungen entwickeln.
Ja. Wir vertreten kirchliche Arbeitgeber und Einrichtungen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren und begleiten sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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