Arbeitsrecht im Krankenhaus

Das Arbeits- und Tarifrecht stellt eine der Säulen wirtschaftlicher Personalarbeit dar. Gerade Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kennen in diesem Bereich eine Vielzahl von Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt.

Der Fokus unserer auch in diesem Bereich überregionalen Tätigkeit ist die von der jahrelangen Erfahrung in der Begleitung großer Krankenhausträger und Pflegeeinrichtungen geprägte Bearbeitung individualarbeitsrechtlicher, tarifrechtlicher und betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlicher Fragestellungen.

Die einschlägigen Tarifverträge TVöD/TV-L und TV-Ärzte sowie die kirchlichen Regelungen, wie zum Beispiel der AVR Caritas in all ihren Konstellationen und Besonderheiten sowie die sich daraus ergebenden Handlungsspielräume sind uns dabei zutiefst vertraut. So sind wir mit unseren Mandanten in der Lage, den Bedürfnissen des Gesundheitssektors individuell angepasste Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, Tarifverträge und rechtlich belastbare Arbeitszeitmodelle zu entwickeln.

Erfahrung trifft Expertise.

Unsere Anwälte

Portrait Christian Wäldele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Fachautor

Rechtsanwalt Christian Wäldele

Portrait von Jutta Schwerdle, Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partnerin der WSW-Kanzlei

Rechtsanwältin Jutta Schwerdle

Portrait von Jörn Wiedmann, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Fachautor

Rechtsanwalt Jörn Wiedmann

Portrait von Caroline Charissé vor der WSW-Kanzlei in Offenburg

Rechtsanwältin Caroline Charissé

Portrait Susanne Wolf, Rechtsanwältin der WSW-Kanzlei

Rechtsanwältin Susanne Wolf

Rechtsanwalt Pascal Terres

Portrait von Dominik Müller, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Dominik Müller

Portrait von Volker Weinz, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Volker Weinz

Rechtsanwältin Tatjana Bürkle

Portrait von Thomas Muschiol, Of Counsel Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Thomas Muschiol

Portrait von Hendrik Hase, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Hendrik Hase

Portrait von Johannes Rothenberger, Of Counsel Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei, Mitglied des Bundestags

Rechtsanwalt Johannes Rothenberger

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Wir beraten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und soziale Träger in sämtlichen arbeits-, tarif-, sozialversicherungs- und beamtenrechtlichen Fragestellungen. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen des Gesundheits- und Pflegewesens.

Zu unseren Mandanten zählen Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationszentren, soziale Träger sowie weitere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Ja. Tarifrechtliche Themen gehören zu unseren Schwerpunkten. Wir unterstützen bei der Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen sowie bei deren Umsetzung im Arbeitsalltag.

Ja. Wir begleiten Einrichtungen bei personellen Maßnahmen, organisatorischen Veränderungen und weiteren rechtlichen Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegebereich.

Ja. Gerade im Gesundheitswesen bestehen häufig Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht, Tarifrecht und betrieblichem Sozialversicherungsrecht. Diese Zusammenhänge beziehen wir in unsere Beratung ein.

Durch unsere Spezialisierung auf die Rechtsgebiete des öffentlichen Dienstes sowie des Gesundheits- und Sozialwesens kennen wir die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen der Branche und entwickeln praxisgerechte Lösungen.

Ja. Wir vertreten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und soziale Träger in Verhandlungen sowie vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage