Arbeitsrecht im Krankenhaus
Das Arbeits- und Tarifrecht stellt eine der Säulen wirtschaftlicher Personalarbeit dar. Gerade Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kennen in diesem Bereich eine Vielzahl von Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt.
Der Fokus unserer auch in diesem Bereich überregionalen Tätigkeit ist die von der jahrelangen Erfahrung in der Begleitung großer Krankenhausträger und Pflegeeinrichtungen geprägte Bearbeitung individualarbeitsrechtlicher, tarifrechtlicher und betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlicher Fragestellungen.
Die einschlägigen Tarifverträge TVöD/TV-L und TV-Ärzte sowie die kirchlichen Regelungen, wie zum Beispiel der AVR Caritas in all ihren Konstellationen und Besonderheiten sowie die sich daraus ergebenden Handlungsspielräume sind uns dabei zutiefst vertraut. So sind wir mit unseren Mandanten in der Lage, den Bedürfnissen des Gesundheitssektors individuell angepasste Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, Tarifverträge und rechtlich belastbare Arbeitszeitmodelle zu entwickeln.
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