Arbeitsrecht im Krankenhaus
Das Arbeits- und Tarifrecht stellt eine der Säulen wirtschaftlicher Personalarbeit dar. Gerade Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kennen in diesem Bereich eine Vielzahl von Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt.
Der Fokus unserer auch in diesem Bereich überregionalen Tätigkeit ist die von der jahrelangen Erfahrung in der Begleitung großer Krankenhausträger und Pflegeeinrichtungen geprägte Bearbeitung individualarbeitsrechtlicher, tarifrechtlicher und betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlicher Fragestellungen.
Die einschlägigen Tarifverträge TVöD/TV-L und TV-Ärzte sowie die kirchlichen Regelungen, wie zum Beispiel der AVR Caritas in all ihren Konstellationen und Besonderheiten sowie die sich daraus ergebenden Handlungsspielräume sind uns dabei zutiefst vertraut. So sind wir mit unseren Mandanten in der Lage, den Bedürfnissen des Gesundheitssektors individuell angepasste Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, Tarifverträge und rechtlich belastbare Arbeitszeitmodelle zu entwickeln.
Rechtsgebiete
Unsere Anwälte
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wir beraten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und soziale Träger in sämtlichen arbeits-, tarif-, sozialversicherungs- und beamtenrechtlichen Fragestellungen. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen des Gesundheits- und Pflegewesens.
Zu unseren Mandanten zählen Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationszentren, soziale Träger sowie weitere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Ja. Tarifrechtliche Themen gehören zu unseren Schwerpunkten. Wir unterstützen bei der Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen sowie bei deren Umsetzung im Arbeitsalltag.
Ja. Wir begleiten Einrichtungen bei personellen Maßnahmen, organisatorischen Veränderungen und weiteren rechtlichen Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegebereich.
Ja. Gerade im Gesundheitswesen bestehen häufig Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht, Tarifrecht und betrieblichem Sozialversicherungsrecht. Diese Zusammenhänge beziehen wir in unsere Beratung ein.
Durch unsere Spezialisierung auf die Rechtsgebiete des öffentlichen Dienstes sowie des Gesundheits- und Sozialwesens kennen wir die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen der Branche und entwickeln praxisgerechte Lösungen.
Ja. Wir vertreten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und soziale Träger in Verhandlungen sowie vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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