Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst
Das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes hat seine eigenen Regeln. Aus unserer langjährigen Beratung und Vertretung sowohl großer Kommunen und Landkreise, als auch Landeseinrichtungen und Anstalten bzw. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind uns diese bestens vertraut. Unsere Expertise im Umgang mit den Tarifwerken des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) ist dabei nicht nur im täglich anwaltlichen Kontakt mit unseren Mandanten gefragt, sondern auch in zahlreichen Prozessen und Einigungsstellenverfahren, in denen wir unseren Mandanten engagiert, pragmatisch und kompetent zur Seite stehen.
Dabei agieren wir überregional und sind mit unserem Team aus hochspezialisierten Arbeitsrechtlern jederzeit in der Lage, flexibel zu begleiten und zu vertreten.
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Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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