Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst
Das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes hat seine eigenen Regeln. Aus unserer langjährigen Beratung und Vertretung sowohl großer Kommunen und Landkreise, als auch Landeseinrichtungen und Anstalten bzw. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind uns diese bestens vertraut. Unsere Expertise im Umgang mit den Tarifwerken des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) ist dabei nicht nur im täglich anwaltlichen Kontakt mit unseren Mandanten gefragt, sondern auch in zahlreichen Prozessen und Einigungsstellenverfahren, in denen wir unseren Mandanten engagiert, pragmatisch und kompetent zur Seite stehen.
Dabei agieren wir überregional und sind mit unserem Team aus hochspezialisierten Arbeitsrechtlern jederzeit in der Lage, flexibel zu begleiten und zu vertreten.
Rechtsgebiete
Unsere Anwälte
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wir beraten öffentliche Arbeitgeber in allen arbeits-, tarif-, sozialversicherungs- und beamtenrechtlichen Fragestellungen. Unser Ziel ist es, rechtssichere und praxistaugliche Lösungen für die Herausforderungen des öffentlichen Dienstes zu entwickeln.
Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Kommunen, Landkreise, Zweckverbände, Behörden, öffentliche Unternehmen, Krankenhäuser sowie weitere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes.
Ja. Wir begleiten öffentliche Arbeitgeber bei personellen Maßnahmen, organisatorischen Veränderungen sowie rechtlichen Fragestellungen rund um Beschäftigte und Beamte.
Ja. Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten insbesondere zu TVöD, TV-L sowie weiteren tariflichen Regelungen und deren praktischer Umsetzung.
Ja. Gerade im öffentlichen Dienst greifen verschiedene Rechtsgebiete häufig ineinander. Durch unsere Spezialisierung erhalten Mandanten eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand.
Der öffentliche Dienst bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Durch die enge Verzahnung von Arbeitsrecht, Tarifrecht, betrieblichem Sozialversicherungsrecht und Beamtenrecht können wir auch komplexe Sachverhalte umfassend bewerten und begleiten.
Ja. Wir vertreten öffentliche Arbeitgeber in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten und begleiten Verfahren von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur abschließenden Entscheidung.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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