Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst

Das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes hat seine eigenen Regeln. Aus unserer langjährigen Beratung und Vertretung sowohl großer Kommunen und Landkreise, als auch Landeseinrichtungen und Anstalten bzw. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind uns diese bestens vertraut. Unsere Expertise im Umgang mit den Tarifwerken des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) ist dabei nicht nur im täglich anwaltlichen Kontakt mit unseren Mandanten gefragt, sondern auch in zahlreichen Prozessen und Einigungsstellenverfahren, in denen wir unseren Mandanten engagiert, pragmatisch und kompetent zur Seite stehen.

Dabei agieren wir überregional und sind mit unserem Team aus hochspezialisierten Arbeitsrechtlern jederzeit in der Lage, flexibel zu begleiten und zu vertreten.

Erfahrung trifft Expertise.

Unsere Anwälte

Portrait Christian Wäldele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Fachautor

Rechtsanwalt Christian Wäldele

Portrait von Jutta Schwerdle, Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partnerin der WSW-Kanzlei

Rechtsanwältin Jutta Schwerdle

Portrait von Jörn Wiedmann, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Fachautor

Rechtsanwalt Jörn Wiedmann

Portrait von Caroline Charissé vor der WSW-Kanzlei in Offenburg

Rechtsanwältin Caroline Charissé

Portrait Susanne Wolf, Rechtsanwältin der WSW-Kanzlei

Rechtsanwältin Susanne Wolf

Rechtsanwalt Pascal Terres

Portrait von Dominik Müller, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Dominik Müller

Portrait von Volker Weinz, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Volker Weinz

Rechtsanwältin Tatjana Bürkle

Portrait von Thomas Muschiol, Of Counsel Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Thomas Muschiol

Portrait von Hendrik Hase, Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei

Rechtsanwalt Hendrik Hase

Portrait von Johannes Rothenberger, Of Counsel Rechtsanwalt der WSW-Kanzlei, Mitglied des Bundestags

Rechtsanwalt Johannes Rothenberger

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Wir beraten öffentliche Arbeitgeber in allen arbeits-, tarif-, sozialversicherungs- und beamtenrechtlichen Fragestellungen. Unser Ziel ist es, rechtssichere und praxistaugliche Lösungen für die Herausforderungen des öffentlichen Dienstes zu entwickeln.

Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Kommunen, Landkreise, Zweckverbände, Behörden, öffentliche Unternehmen, Krankenhäuser sowie weitere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes.

Ja. Wir begleiten öffentliche Arbeitgeber bei personellen Maßnahmen, organisatorischen Veränderungen sowie rechtlichen Fragestellungen rund um Beschäftigte und Beamte.

Ja. Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten insbesondere zu TVöD, TV-L sowie weiteren tariflichen Regelungen und deren praktischer Umsetzung.

Ja. Gerade im öffentlichen Dienst greifen verschiedene Rechtsgebiete häufig ineinander. Durch unsere Spezialisierung erhalten Mandanten eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand.

Der öffentliche Dienst bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Durch die enge Verzahnung von Arbeitsrecht, Tarifrecht, betrieblichem Sozialversicherungsrecht und Beamtenrecht können wir auch komplexe Sachverhalte umfassend bewerten und begleiten.

Ja. Wir vertreten öffentliche Arbeitgeber in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten und begleiten Verfahren von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur abschließenden Entscheidung.

Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage