Arbeits- & Tarifrecht
Ist Arbeitsrecht gleich Arbeitsrecht? Im Grunde ja - im Detail finden sich jedoch zahlreiche Besonderheiten. Wir kennen diese und bieten unseren Mandanten maßgefertigte Lösungen.
Dabei hilft uns die Größe unseres Teams von Arbeitsrechtlern unsere Mandanten in der gesamten Bandbreite arbeitsrechtlicher Fragestellungen überregional und routiniert bedienen zu können, ohne die erforderliche inhaltliche Tiefe und Detailgenauigkeit vermissen zu lassen.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist neben der Prozessvertretung und Beratung unter sämtlichen individualarbeitsrechtlichen Aspekten die Bearbeitung von betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, das Entwickeln und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, leistungsgerechten Vergütungssystemen und passgenauen Arbeitszeitmodellen sowie die Begleitung in gerichtlichen Beschluss- und betrieblichen Einigungsstellenverfahren.
Sozialversicherungsrecht
Arbeitgeber haben die Aufgabe festzustellen, ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind.
Das „Ob“ betrifft z.B. die Frage der Versicherungspflicht (Scheinselbstständigkeit) freier Mitarbeiter, Honorarkräfte, Berater, Werkvertragsunternehmer und von GmbH-Geschäftsführern.
„In welcher Höhe“ wird beim sog. „Phantomlohn“ oder im Rahmen von abgabenfreien Vergütungsbestandteilen (Rabattfreibeträge u.ä.) diskutiert.
Darüber hinaus spielt das betriebliche Sozialversicherungsrecht bei arbeitsrechtlichen Gestaltungsfragen eine wichtige Rolle, z.B. Arbeitszeitkonten (Wertguthaben), Sachbezügen (z.B. Dienstwagenüberlassung) und Aufhebungsverträgen.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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