Arbeits- & Tarifrecht
Ist Arbeitsrecht gleich Arbeitsrecht? Im Grunde ja - im Detail finden sich jedoch zahlreiche Besonderheiten. Wir kennen diese und bieten unseren Mandanten maßgefertigte Lösungen.
Dabei hilft uns die Größe unseres Teams von Arbeitsrechtlern unsere Mandanten in der gesamten Bandbreite arbeitsrechtlicher Fragestellungen überregional und routiniert bedienen zu können, ohne die erforderliche inhaltliche Tiefe und Detailgenauigkeit vermissen zu lassen.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist neben der Prozessvertretung und Beratung unter sämtlichen individualarbeitsrechtlichen Aspekten die Bearbeitung von betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, das Entwickeln und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, leistungsgerechten Vergütungssystemen und passgenauen Arbeitszeitmodellen sowie die Begleitung in gerichtlichen Beschluss- und betrieblichen Einigungsstellenverfahren.
Sozialversicherungsrecht
Arbeitgeber haben die Aufgabe festzustellen, ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind.
Das „Ob“ betrifft z.B. die Frage der Versicherungspflicht (Scheinselbstständigkeit) freier Mitarbeiter, Honorarkräfte, Berater, Werkvertragsunternehmer und von GmbH-Geschäftsführern.
„In welcher Höhe“ wird beim sog. „Phantomlohn“ oder im Rahmen von abgabenfreien Vergütungsbestandteilen (Rabattfreibeträge u.ä.) diskutiert.
Darüber hinaus spielt das betriebliche Sozialversicherungsrecht bei arbeitsrechtlichen Gestaltungsfragen eine wichtige Rolle, z.B. Arbeitszeitkonten (Wertguthaben), Sachbezügen (z.B. Dienstwagenüberlassung) und Aufhebungsverträgen.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
Rechtsgebiete
Unsere Anwälte
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wir beraten Unternehmen aller Größenordnungen in arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten sowohl im operativen Tagesgeschäft als auch bei strategischen Entscheidungen.
Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, soziale Träger sowie Arbeitgeber aus unterschiedlichsten Branchen. Die Beratung erfolgt bundesweit.
Ja. Wir begleiten Unternehmen bei personellen Maßnahmen, organisatorischen Veränderungen, Restrukturierungen und weiteren arbeitsrechtlichen Herausforderungen.
Ja. Wir unterstützen Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Weiterentwicklung von Arbeitsverträgen sowie bei der Gestaltung rechtssicherer betrieblicher Regelungen.
Ja. Viele unternehmerische Entscheidungen betreffen mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Durch unsere Spezialisierung berücksichtigen wir arbeitsrechtliche, tarifrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Zusammenhänge ganzheitlich.
Wir verbinden hohe fachliche Spezialisierung mit einem klaren Verständnis für die Anforderungen der Unternehmenspraxis. Unser Fokus liegt auf rechtssicheren, wirtschaftlich sinnvollen und umsetzbaren Lösungen.
Ja. Wir vertreten Unternehmen in Verhandlungen, arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen und begleiten sie von der ersten Einschätzung bis zur Lösung des Sachverhalts.
Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.
Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage
