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Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes ist komplex, die Rechtsprechung dazu so zahlreich, wie unübersichtlich, Stellenbewertungen deshalb nicht selten fehlerhaft.
Mit unserem Partner WSW-Consult und dessen Team an erfahrenen Stellenbewertern, begleitet von unseren im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes hochspezialisierten Arbeitsrechtlern führen wir unsere Mandanten routiniert sowie örtlich und zeitlich flexibel zu gerichtsfesten Stellenbewertungen.

Darüber hinaus gilt: Mit unseren prozessversierten Anwälten sind wir stets in der Lage für unsere Mandanten die getroffenen Eingruppierungsentscheidungen gerichtlich zu verteidigen, ganz gleich, ob in Streitigkeiten mit den Mitarbeitervertretungen oder in Eingruppierungsrechtsstreits mit Beschäftigten.

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