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Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst

Das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes hat seine eigenen Regeln. Aus unserer langjährigen Beratung und Vertretung sowohl großer Kommunen und Landkreise, als auch Landeseinrichtungen und Anstalten bzw. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind uns diese bestens vertraut. Unsere Expertise im Umgang mit den Tarifwerken des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) ist dabei nicht nur im täglich anwaltlichen Kontakt mit unseren Mandanten gefragt, sondern auch in zahlreichen Seminaren, die wir im Bereich des Tarif- und Personalvertretungsrechts regelmäßig und hoch aktuell referieren.          

Unsere Mandanten beraten wir dabei überregional in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Mit unserem Team an hochspezialisierten Arbeitsrechtlern sind wir in der Lage flexibel und bei unseren Mandanten vor Ort sowohl Beratungsleistungen, als auch Prozessvertretungen und Einigungsstellenverfahren zu begleiten.

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