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Privatwirschaft

Arbeits- und Tarifrecht

Ist Arbeitsrecht gleich Arbeitsrecht? Im Grunde ja - im Detail finden sich jedoch zahlreiche Besonderheiten. Wir kennen diese und bieten unseren Mandanten maßgefertigte Lösungen.

Dabei hilft uns die Größe unseres Teams von Arbeitsrechtlern unsere Mandanten in der gesamten Bandbreite arbeitsrechtlicher Frage-stellungen überregional und routiniert bedienen zu können, ohne die erforderliche inhaltliche Tiefe und Detailgenauigkeit vermissen zu lassen.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist neben der Prozessvertretung und Beratung unter sämtlichen individualarbeitsrechtlichen Aspekten die Bearbeitung von betriebsverfassungs-rechtlichen Fragestellungen, das Entwickeln und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, leistungsgerechten Vergütungs-systemen und passgenauen Arbeitszeitmodellen sowie die Begleitung in gerichtlichen Beschluss- und betrieblichen Einigungsstellenverfahren.

Sozial-

versicherungsrecht

Arbeitgeber haben die Aufgabe festzustellen, ob und in welcher Höhe Sozialversicherungs-abgaben zu leisten sind.

 

Das „Ob“ betrifft z.B. die Frage der Versicherungspflicht (Scheinselbstständigkeit) freier Mitarbeiter, Honorarkräfte, Berater, Werkvertragsunternehmer und von GmbH-Geschäftsführern.

„In welcher Höhe“ wird beim sog. „Phantomlohn“ oder im Rahmen von abgabenfreien Vergütungs-bestandteilen (Rabattfreibeträge u.ä.) diskutiert.

 

Darüber hinaus spielt das betriebliche Sozialversicherungsrecht bei arbeitsrechtlichen Gestaltungsfragen eine wichtige Rolle, z.B.  Arbeitszeitkonten (Wertguthaben), Sachbezügen (z.B. Dienstwagenüberlassung) und Aufhebungs-verträgen.

 

Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten auch in diesem Bereich deutschlandweit.

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